Archiv für die Kategorie 'Internet'

Französisch heute 3/2021: Digitale Bildung-Mediale Welten

Donnerstag, 12. August 2021

| 14 juillet 2021 | La loi sanitaire | Identitätsbasierte Ideologien | Ignác Fülöp Semmelweis | Charles Baudelaire| Rimbaud in StuttgartMarcel Proust | L’écriture inclusive | L’éducation aux médias  | Deutsch-Französischer Ministerrat am 31.5.2021 | Online #Französischlernen | Online unterrichten und lernen | Macron: “Nos sociétés deviennent plus violentes à cause de ces usages.”Napoléon Ier | Konferenz zur Zukunft Europas | Mobbing in der Schule | Französisch-Online-Lernen in Zeiten der Pandemie |


Gerade ist Nummer 3/2021 der  Fachzeitschrift Französisch heute der VdF – Vereinigung der Französischlehrerinnen und –lehrer e.V.  mit einem Themen Teil zum digitalgestützen Lernen erschienen, das Benjamin Inal und Jennifer Wengler herausgegeben haben.

In ihrem Einleitungsbetrag legen Benjamin Inal und Jennifer Wengler unter der Überschrift “L’interface parallèle. Ein Plädoyer für die digital Bildung” mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung der Medienkompetenz vor. Der “Medienkompetenzrahmen im Französischunterricht” (vgl. S. 7) legt die Latte recht hoch: “Von dieser digitalen Mündigkeit und Souveränität sind deutsche Jugendliche in der Regel weit entfernt,” (S. 7) klagen die Herausgeber und formulieren ihre Vorstellung und Forderung in einem Satz: “An der Schnittstelle von kritisch-reflexiver und informatorischer Medienkompetenz sollen Schüler*innen im Französischunterricht darin gefördert werden, grundsätzliche internetbasierte Logiken der Produktion und der Distribution bestimmter Medienprodukte und Dynamiken der digitalen Informationsgesellschaft zu verstehen, für sich zu nutzen und kritisch zu hinterfragen.” (S. 10)

Es folgt von Benjamin Inal eine “Medienreflexion mit “Carmen” von Stroemae” mit mehreren Fiches de travail.

Von Maximilian Bankhausen stammt der Beitrag “gegen Cyber-Mobbing mit dem Wettbewerb: Non au harcèlement“, ebenfalls mit sehr nützlichen fiches de travail.

Auf unserem Blog: > Nochmal: Mobbing in der Schule – 30. März 2021

Marco A. Christalli untersucht “Videos von YouTuber*innen im Französischunterricht” und macht Vorschäge zum transkulturellen Lernen mit ausgewählten Vidoes.

Jennifer Wengler berichtet über “Programmieren mit Scratch im Französischunterricht”, bei dem es “um das konstruktiver Schaffen eines eigenen Werkes, das anderen zum Mitmachen und Mitdenken animiert” (S. 31) geht.

Vom Klassenzimmer über das Online-Lernen zur virtuellen Welt: Berry Van de Wouw fragt : “Apprendre une langue en réalité virtuelle  de nouvelles perspectives à l’horizon ?”

Ulrike C. Lange bietet uns in weiser Voraussicht wegen möglicherweise Corona-gestörten Ferien einen Überblick über wichtige Ferien-Filme an.

Tobias Klur rzensiert Maryam Madjidi, Je m’appelle Maryam, Stuttgart: Ernst Klett Sprachen 2020, und da dazu gehörige Dossier pédagogique von Marie Cravageot.

Karen Barthel berichtet über das Video “La mini-Jupe, mit dem die Schüler*innen des Sächischen Landesgymnasiums Sankt Afra aus Meißen den Preis der VdF bei Bundeswettbewerb gewonnen haben.

Mit diesem Heft sind Sie in theoretischer und praktischer Hinsicht bestens auch für digitalgestützen Französischunterricht im neuen Schuljahr gerüstet.

DFOLR – Nachrichtenfaktoren für die Sozialen Medien

Donnerstag, 1. April 2021

french german 

> Wie kommt ein Thema in die Medien?  *.pdf  – WDR

> Berichterstattung im ZDF – Fragen und Antworten

> La charte d’éthique et de déontologie du groupe Le Monde – La charte est entrée en vigueur mardi 2 novembre 2010.

> Les critères de choix des sujets – Ouest-France 9.10.2014

> Quel avenir pour le journalisme ? – SciencesPo

Safe Internet Day 2021

Dienstag, 9. Februar 2021

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Das Deutschlandbild der Franzosen. Nachgefragt: S. E. Dr. Hans-Dieter Lucas, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Paris antwortet auf unsere Fragen

| Aktuelle Themen auf unserem Blog | Online #Französischlernen I ff. | 14 février, 19 h : > Soirée littéraire II: Rétif de la Bretonne |


Loi Avia angenommen: Lutte contre la haine sur Internet

Freitag, 15. Mai 2020


Aktualisiert – 15.5. 2020: Am 13.5. 2020 hat die Nationalversammlung in letzter Lesung das Gesetz Avia > Lutte contre la haine sur internet – Site de l’Assemblée nationale angenommen.

Proposition de loi , adoptée, par l’Assemblée nationale, dans les conditions prévues à l’article 45, alinéa 4, de la Constitution, visant à lutter contre les contenus haineux sur internet le 13 mai 2020, T.A. n° 419 Non encore publié

> Texte adopté provisoire avec liens vers les amendements (PDF) – noch nicht konsolidiert

Toujours d’actualité:

> Online #Französisch-lernen I ff.: Die Übersicht

> Travailler, étudier, apprendre à la maison

> #ondoitrelire

> Beiträge mit Aufgaben für Schüler/innen

> Die Konzeption unsere Blogs: Pädagogik, Fachdidaktik und auch Journalismus

Hohe Bußgeldstrafen drohen Beiträgen, Inhalten, also auch Kommentaren, in den sozialen Netzwerken die “manifestement illicites” sind, z. B. Hassreden, wenn sie im Internet in Frankreich verbreitet werden. Strafbare Inhalte sind von den Betreibern(1) der Plattformen und von Suchmaschinen innerhalb von 24 h zu entfernen. Das Gesetz betrifft terroristische Propaganda und vor allem Beiträge, die Hass enthalten, die jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder seiner Herkunft(2) beleidigen. Die Betreiber müssen die inkriminierten Inhalte innerhalb von 24 h löschen (3) – nicht löschen der richtige Ausdruck ist “masquer” maskieren = unsichtbar machen . Für  terroristische Inhalte oder Pädophilie wird die Löschungsfrist auf 1 h verkürzt. Es drohen Strafen bis zu 1,2 Millionen Euro. Das gerade in der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz nimmt auch diejenigen ins Visier, die fälschlicherweise Hassvergehen melden, ihr Vorgehen kann mit bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Die Kritiker sehen die Meinungsfreiheit bedroht und fürchten, dass die Betreiber von Online-Plattformen her mehr als weniger löschen – ohne richterlichen Beschluss, der die individuellen Freiheiten berücksichtigen müsste. Lediglich der Conseil supérieur de l’audiovisuel wird mit einer Kontrolle betraut. Für dieses Gesetz gibt es eine deutsches Vorbild > Netzwerkdurchsetzungsgesetz Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, das französische Gesetz geht aber darüber hinaus, vor allem in der Strafandrohung für Falschmeldungen.

1. “es opérateurs de plateforme en ligne au sens duI de l’article L.111-7 du code de la consommation qui proposent un service de communication au public en ligne reposant sur la mise en relation de plusieurs parties en vue du partage de contenus publics et dont l’activité sur le territoire français dépasse des seuils déterminés par décret” >
> Texte adopté provisoire avec liens vers les amendements

2. “…tout contenu contrevenant manifestement aux dispositions mentionnées aux cinquième, septième et huitième alinéas de l’article24, à l’article24biset aux troisième et quatrième alinéas de l’article33 de la loi du29juillet1881 sur la liberté de la presse, aux articles222-33, 227-23 et421-2-5 du code pénal ainsi que, lorsque l’infraction porte sur un contenu à caractère pornographique, à l’article227-24 du même code.” > Texte adopté provisoire avec liens vers les amendements

3. Nicht löschen, sondern von Netz nehmen und aufbewahren: “Les contenus retirés ou rendus inaccessibles à la suite d’une notificationdoivent être temporairement conservés par les opérateurs de plateformes pour les besoins de la recherche, de la constatation et de la poursuite des infractions pénales, à la seule fin de les mettre à la disposition de l’autorité judiciaire. Un décret en Conseil d’État, pris après avis de la Commission nationale de l’informatique et des libertés, définit la durée et les modalités de leur conservation.” ib.

Die Betreiber müssen einen Link zum Anklicken anbringen, damit der Betreiber auf illegale Inhalte hingewiesen wird. Das Gesetz sieht auch vor, dass Websites mit illegalen Inhalten gesperrt werden können. Alle Betreiber der Online-Plattformen ab einer bestimmten Größe, die ihre Aktivitäten in Frankreich ausüben müssen illegale Inhalte löschen,  wenn dieser von einer oder mehreren Personen ihnen signalisiert werden. Die Betreiber machen die Löschung kenntlich


“Michal Hvorecky hat mal alles aufgeschrieben, was die sozialen Netzwerke für uns heute schon bereithalten: > Troll. Roman Das ist nicht unbedingt ein Science-Fiction-Buch, weil fast alle Zutaten schon vorhanden sind. Und man braucht auch nicht mal mehr neue Ideen, man muss nur geschickt alles mehr oder weniger virtuell schon Vorhandene zusammenbinden, um uns die Folgen der schönen bunten Internetwelt mit ihren omnipräsenten Verführungen glasklar vor Augen zu stellen, …“ schrieb unsere Redaktion in in ihrem > Lesebericht: Michal Hvorecky, Troll, bevor wir ihn zu seinem Buch befragt haben: > Nachgefragt: Michal Hvorecky, Troll

Michal Hvorecky,
> Troll. Roman
Aus dem Slowakischen von Mirko Kraetsch
(Orig.: Troll)
1. Aufl. 2018, 215 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag
ISBN: 978-3-608-50411-8


Die Praxis wird zeigen, wie sich das Gesetz bewähren wird. Der lange Gesetzgebungsprozess, der über ein Jahr dauerte, zeigt, dass die Vorlage nicht unumstritten war. In der jetzt verabschiedeten Vorlage > Texte adopteé n°419 – Proposition de loi visant à lutter contre les contenus haineux sur internet.(Texte définitif) steht “Ils (i. e. les opératuers, H.W:) mettent en place, pour les utilisateurs situés sur le territoire français, un dispositif de notification uniforme directement accessible et facile d’utilisation permettant à toute personne de notifier un contenu illicite dans la langue d’utilisation du service.”  Michaela Wiegel (FAZ, Paris zitiert die Kritiker, die beklagen, “dass die Strafbarkeit nicht durch die Justiz festgestellt werden müsse, sondern es den Online-Plattformen überlassen werde, die Hassbotschaften zu bewerten.” vgl. > Hohe Bußgelder für Hasskommentare im Netz – FAZ, 14.5.2020 –

> Proposition de loi contre les contenus haineux sur Internet Wikipédia

> La loi contre la haine sur Internet définitivement adoptée par l’Assemblée nationale – LE MONDE, 13 mai 2020.

> Netzwerkdurchsetzungsgesetz Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Segnungen und Bedrohungen der weltweiten Daten-Sammlungen

Freitag, 3. April 2020

french german 

> Online #Französisch-lernen I ff.: Die Übersicht

Gemeinderatswahlkampf in Paris

Donnerstag, 5. März 2020

Der Wahlkampf zur Gemeinderatswahl in Paris – > Élections municipales françaises de 2020 : les 15 et 22 mars 2020 – wird von einem beachtlichen Skandal überschattet. Der frühere Regierungssprecher Benjamin Griveaux (LaREM), ein Vertrauter von Staatspräsident Macron, hatte vor gegen Anne Hidalgo (PS) anzutreten. In seinem Wahlprogramm stand u. a. die Verlegung dr Gare de l’Est an den Stadtrand. Am 14. 2. trat er von seiner Kandidatur zurück, nachdem ein von ihm angefertigtes Sex-Video in den sozialen Netzwerken kursierte. Mitterweile folgte ihm die Gesundheitsministerin Agnès Buzyn (LaREM) als Kandidatin für das Bürgermeisteramt nach.

In der Tat scheint Griveaux das Video angefertigt zu haben und im Januar 2018 Alexandra de Taddeo geschickt zu haben im Glauben, das Video werde nach sehr kurzer Zeit automatisch gelöscht. Diese hat es aber gespeichert und auf diesem Wege gelangte das Video offensichtlich zu Pjotr Pawlenskij, ein russischer Agitationskünstler, der im Pariser Exil lebt. Und da ist noch Juan Branco, 30, ein Anwalt, der eine Silvesterfeier in der Wohnung der Eltern einer Bekannten über dem Café Flore veranstaltete, bei der es unter den Gästen zu einer Auseinandersetzung kam. Jedenfalls wurde das Video jetzt  entgegen aller bisherigen Usancen verbreitet, die die Schlafzimmertüren für das Publikum normalerweise verschlossen halten.

Keine Frage, die Veröffentlichung sollte Griveaux und auch dem Präsidenten schaden. Branco hat gerade ein Buch Crépuscule, Paris: Au Diable Vauvert 2019, veröffentlicht, in dem er die Korruption in und die Zerstörung der Republik anprangert. Pawlenskij hatte Alexandra de Taddeo mit Branco bekanntgemacht. Mitte Februar zeigt Pawlenskij Branco das (vertrauliche) Video, das kurz darauf auf eine er Website von Pawlenskij erscheint, ein, zwei Tweets, die sozialen Netzwerke bemächtigen sich dieses Schnipsels. Kurz darauf tritt Benjamin Griveaux zurück. Er hat sich eine Dummheit vorzuwerfen aber nichts strafrechtlich Relevantes, das haben sich andere vorzuwerfen, die seine Karriere zerstört haben. Heute, am 19. Februar, hat Juan Branco auf die Verteidigung von Pjotr Pawlenskij verzichtet.

> Derrière la chute de Benjamin Griveaux, enquête sur le rôle d’un trio sans foi ni loi – Par Raphaëlle Bacqué, Ariane Chemin et Simon Piel – LE MONDE, 17 février 2020.

Fazit: Die schöne Online-Welt der (nicht so) > sozialen Netzwerke hat offensichtlich ihre eigenen Regeln, denen sich viele, die da mitmachen nicht entziehen können. Einmal angemeldet, verführt die Online-Welt sie dazu, den Regeln der Hersteller dieser Netzwerke zu folgen, viel Aufmerksamkeit zu verschenken, um ein bisschen Eitelkeit oder Selbstwerbung loswerden zu können. Man betritt Facebook und sieht rund 90 % auf der Seite, was man eigentlich gar nicht sehen will: alles um Meldungen derjenigen, die man abonniert hat, ist Werbung und soll zum Klicken, Liken und Teilen verführen, je weniger die Besucher sich auf ihre eigenen Interessen konzentrieren, umso mehr gewinnen die Betreiber der sozialen Netzwerke. Das kann nur funktionieren, wenn die Besucher bereit sind, Gewohnheiten, die ihnen in der Offline-Welt lieb und teuer sind, in den sozialen Netzwerken aufzugeben, um dort Inhalte mit wildfremden Menschen zu teilen. Alles was technisch möglich ist, wird auch ausprobiert und genutzt. Aufmerksamkeit für andere Inhalte, damit bezahlt man die Teilnahme in diesen Netzwerken und man zahlt auch mit der eigenen Konzentration, die keinesfalls geschärft wird sondern möglichst unterminiert wird. Und dann passiert es eben, dass man Videos zum Spaß verschickt – im Vertrauen auf die Online-Regeln.

Auf unserem Blog:

> Guide de survie des aventuriers d’Internet – 28. September 201
> Les réseaux sociaux et la reconnaissance faciale oder Soziale Netzwerke entwickeln sich zu Datenkraken – 14. Dezember 2011

 

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