Die neue Regierung Barnier in Frankreich: Eileen Keller (DFI) antwortet auf unsere Fragen.

14. Oktober 2024 von H. Wittmann



Des tâches…

Mediatonsübung:

Regardez l’entretien avec Eileen Keller. Votre rédacteur en chef vous demande d’écrire un artile avec un résumé de ses réponses.

PONS vous soutient :

Am 20. Juni hat unsere Redaktion den stellvertretenden Direktor des Deutsch-französischen Instituts DFin Ludwigsburg in unserem Homeoffice empfangen > Nachgefragt: Auflösung der Nationalversammlung und Neuwahlen in Frankreich: Stefan Seidendorf (DFI) antwortet auf unsere Fragen. Am am 9. Juni hatte Präsident Emmanuel Macron die Nationalversammlung aufgelöst und die Wahlen fanden dann am 30. Juni und 7. Jul gesprochen. Danach kamen erst einmal die Olympischen Spiele: Danach fragte man sich, ob die Politik om Geist und Erfolg der Olympischen Spiele profitieren würde: > Sauver la politique avec l’esprit olympique de Paris. Der dadurch gewonnen Schwung schien aber wieder verloren zu gehen, weil erst Ende September eine neuer Premierminister ernannt wurde: > Éditorial : Die neue Regierung von Premierminister Michel Barnier, der am 2. Oktober eine > Regierungserklärung von den Abgeordneten abgab.

Die Suche nach einem Premierminister und dann Regierungsbildung haben sehr lange gedauert… ist das Beweis dafür, dass Koalitionsbildungen in der Nationalversammlung unüblich sind, als Notwendigkeit nicht erkannt werden… welche Gründe gibt es dafür? Und wird die neue Regierung Barnier sich halten können? Hängt sie nicht doch vom RN ab? Wie sieht es um die deutsch-französiche Zusammenarbeit in Sachen Migration aus? Jeder für sich allein oder gibt es da Abstimmungen? Diese und andere Fragen konnte unserer Redaktion heute Eileen Keller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin stellen:

In einer ihrer Antworten erwähnt Eileen Keller den Artikel 49.3 der französischen Verfassung. Wir dieser Artikel von der Regierung “aktiviert”, bedeutet das, dass sie einen Gesetzesentwurf, der der Nationalversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, aber womöglich keine Mehrheit finden wird, mit der Vertrauensfrage gmäß Artikel 49.3 verbindet. Findet diese keine absolute Mehrheit (= die Hälfte der Stimmen alle Abgeordneten + 1 Stimme = 288 + 1 = 289), scheitert der Misstrauensantrag, aber das Gesetz, mit dem die Vertrauensfrage verknüpft war, gilt dann ohne Abstimmung als angenommen. Ein Beispiel: > L’article 49.3 de la Constitution de 1958 und die Rentenreform. Stimmen die Abgeordneten für das Misstrauensvotum, muss die Regierung den Rücktritt einreichen. Normalerweise löst der Präsident dann die Nationalversammlung auf… das ist aber erst möglich, wenn ein Jahr nach der letzten Auflösung verstrichen ist. Droht ein Auflösung, denken die Abgeordneten darüber nach, weil sie auch ihren Sitz nicht verlieren möchten und akzeptieren zähneknirschend das Gesetz…

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