17. Deutsch-französischer Ministerrat: Die gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht

1. April 2015 von H. Wittmann



Anlässlich des > 17. Deutsch-französischen Ministerrates haben am 31. März 2015 in Berlin haben Fleur Pellerin, Ministerin für Kultur und Kommunikation, und Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz eine gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet. In der > Pressemitteilung: Deutsch-französische Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wird Bundesminister Heiko Maas mit folgenden Worten zitiert: “Ich freue mich, dass jetzt auch Frankreich für eine europäische Regelung beim Urheberrecht aufgeschlossen ist. In einer digitalisierten Welt brauchen wir europaweite Rahmenbedingungen, um das Urheberrecht als Grundlage kreativen Schaffens zu fördern und zu bewahren.”

In dieser Erklärung erinnern Frankreich und Deutschland an die herausragende Bedeutung des Urheberrechts für die Förderung von kultureller Vielfalt, Kreativität und Innovation auch in der digitalen Informations- und Wissensgesellschaft. Beide Staaten betonen, die Notwendigkeit das Urheberrecht als Grundlage kreativen Schaffens zu fördern und zu bewahren, dabei seien die neuen Technologien, Geschäftsmodelle und sich verändernden Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen.

Beide Minister möchten lle Anstrengungen zu unternehmen, um in Europa “einen Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, in dem das Urheberrecht seine Rolle als Motor für Arbeitsplätze und Wachstum spielen kann, ohne seine kulturellen und sozialen Aufgaben in Frage zu stellen, unnötige Hindernisse für den Zugang zu kreativen Werken und für neue digitale Nutzungsformen zu beseitigen; einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kreative für ihre Werke angemessen vergütet werden und dass kulturelles Schaffen nachhaltig möglich bleibt. Frankreich und Deutschland bekräftigen ihre Absicht, die von der Europäischen Kommission initiierte Modernisierung des Urheberrechts aktiv und konstruktiv zu begleiten,”

Es bleiben Fragen. Welchen Wert wird das Urheberrecht behalten, “seine Rolle als Motor für Arbeitsplätze und Wachstum” behaupten soll. Zwar heißt es in der Pressmitteilung “ohne seine kulturellen und sozialen Aufgaben in Frage zu stellen” – aber auch “unnötige Hindernisse für den Zugang zu kreativen Werken und für neue digitale Nutzungsformen zu beseitigen” – was sind “unnötige Hindernisse”, das klingt schon nach den Verfechtern eines freien Zugangs zum Wissen, die Hindernisse gerne als unnötig bezeichnen. Gehört dazu etwa die Forderung, dabei seien “die neuen Technologien, Geschäftsmodelle und sich verändernden Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen”?

> Urheberrecht: Gemeinsame deutsch-französische Erklärung (PDF, 788 KB)

> Droit d’auteur: Déclaration commune franco allemande (PDF, 834 KB)

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