Les trottinettes à Paris – Elektrotretroller in Paris

4. April 2019 von H. Wittmann



> Paris renforce la régulation des trottinettes électriques en libre-service – 3. April 2019

Da das ursprünglich schon für Herbst 2018 geplante „loi d’orientation sur les mobilités“ …

> Mobilités : un projet de loi présenté au Conseil des ministres – 28 novembre 2018 – Direction de l’information légale et administrative (Premier ministre)

Dossier : > Transports : loi d’orientation des mobilités – Projet de loi – Assemblée nationale

… immer noch nicht im Parlament verabschiedet worden ist, hat der Stadtrat von Paris Maßnahmen, verkündet, um die Gebrauch der Elektroroller – trottinettes -, die im Rahmen der Selbstbedienung angeboten werden, vor allem zum Schutz der Fußgänger zu regeln. Paris regelt nun ein Problem, das auf unsere Städte auch zukommen wird. Schon jetzt wird es bei uns immer mehr üblich, das Fahrradfahrer regelwidrig auf Bürgersteigen fahren und damit Fußgänger in Gefahr bringen.

Unser Fotoalbum:

Vier Maßnahmen der Stadt Paris:

1. Elektrorollerfahrer, die auf Gehwegen fahren, müssen 135 EUR entrichten. Das wilde Abstellen mit Behinderung der Fußgänger wird mit 35 EUR in Rechnung gestellt.

2.Bis Ende 2019 sollen 2500 Abstellplätze für Roller markiert werden. Danach müssen Trottinettes in diesen Bereichen abgestellt werden.

3. Mit neun Unternehmen, die Trottinettes in Paris anbieten, sollen Regelungen zum Gebrauch der Roller vereinbart werden.

Pauline Landais-Barrau > Paris : qui sont les 8 opérateurs de trottinettes électriques en libre-service de la capitale ? C-News

4. Heute gibt es schon 15.000 Roller in Paris und man rechnet mit 40.000. Die Anbieter müssen 50-65 EUR pro Roller entrichten.

In Deutschland sollen Elektro-Tretroller künftig auf öffentlichen Straßen in Deutschland künftig erlaubt werden. Die Bundesregierung hat dazu die > Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geändert. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Im Referentenentwurf steht „Die Besonderheit einer Vielzahl dieser Elektrokleinstfahrzeuge liegt in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht, wodurch sie falt- und tragbar ausgestaltet sein können. Diese Eigenschaften ermöglicht den Nutzern die Mitnahme der Fahrzeuge, weshalb diese einen besonderen Mehrwert zur Verknüpfung unterschiedlicher Transportmittel und zur Überbrückung insbesondere kurzer Distanzen darstellen Dies gilt insbesondere für Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit sollen diese Fahrzeuge Verkehrsflächen befahren können, die von Fußgängern genutzt werden.“

Kommentatoren warnen vor erheblichen Risiken für Fußgänger: „Wenn der Bundesrat zustimmt, könnten die E-Scooter schon bald in Deutschland auf Geh- und Radwegen unterwegs sein. Doch Unfallforscher warnen vor einem ‚hochriskanten Dammbruch‘.“ > Grünes Licht für E-Scooter – mdr – 3.4.2019

> Bundesregierung macht Weg frei für E-Scooter – Website der Bundesregierung

Können die Roller schneller als 12 km/h fahren – nur für mindestens 14-jährige-, müssen sie auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Der MDR zitiert den Unfallforscher Siegfried Brockmann, der durch die E-Roller deutlich mehr Unfälle auf auf Gehwegen erwartet. Er habe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gesagt, 11,9 km/h seien mehr als das doppelte Tempo von Fußgängern. Brockmann nennt das einen „hochriskanten Dammbruch“ und fordert die Bundesregierung auf, auf diese Pläne zu verzichten.

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