Die französische Regierung unter François Fillon ist zurückgetreten

13. November 2010 von H. Wittmann



Am Samstag, 13. November, hat Premierminister François Fillon den Rücktritt seiner Regierung eingereicht. Aus dem Elyséepalast verlautet, dass er am Sonntag wieder mit der Regierungsbildung beauftragt werden wird: Gemäß Art. 8 der Verfassung von 1958 ernennt der Staatspräsident den Premierminister. Und, so steht es in der Verfassung, er entlässt ihn, wenn dieser den Rücktritt der Regierung einreicht:

Art. 8: “ Le Président de la République nomme le Premier ministre. Il met fin à ses fonctions sur la présentation par celui-ci de la démission du gouvernement.
Sur la proposition du Premier ministre, il nomme les autres membres du gouvernement et met fin à leurs fonctions.“

Folgt man dem Wortlaut des 2. Satzes des Artikels 8 kann der Präsident den Premier Minister nicht entlassen, es sei denn, dieser gibt den Rücktritt der Regierung bekannt. Und wenn der Präsident Ministerämter neu besetzen möchte, kann er das nicht so einfach machen, den so so bestimmt es der 2. Absatz des Art. 8: „Er ernennt und entlässt die anderen Mitglieder der Regierung auf Vorschlag des Premierministers.“

Möchte der Präsident die Regierung umbilden ist das also gar nicht so einfach, der Premierminister muss zustimmen. Es sei denn, der Präsident bittet den Premierminister, den Rücktritt der Regierung vorzulegen. Ob das diesmal auch so war? Offensichtlich hat der Präsident dem Premierminister gleich versprochen, dass er ab Sonntagmorgen weitermachen darf.

> La Constitution du 4 Octobre 1958
Dernière mise à jour: 1er février 2010

> Le Président de la République: un roi élu ?

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