Loi travail. Dritte und letzte Lesung in der Assemblée nationale
20. Juli 2016 von H. Wittmann
In zweiter Lesung hat der Senat es abgelehnt, über das Gesetz zu verhandeln, nun wird die Nationalversammlung heute in 3. Lesung das Gesetz endgültig annehmen, dazu hat die Regierung heute wieder Art. 49.3 eingesetzt. Wird innerhalb von 48 h kein Misstrauensantrag gestellt oder wenn er gestellt wird, und er keine Mehrheit erhält, gilt die Loi travail als endgültig angenommen.
Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens: > Loi Travail : nouvelles libertés et protections pour les entreprises et les actifs
> Ohne Abstimmung gültig: 49-3 – 18. Februar 2015
À suivre.